CBAM ab 2026: Jetzt Handlungsbedarf für Industrieunternehmen durch neue EU-Vorgabe

Die EU verschärft die Importregeln für CO-intensive Produkte. Ab Januar 2026 gilt der CO-Grenzausgleich (CBAM) vollständig. Industrieunternehmen sollten jetzt ihre Prozesse, Daten und Zulassungen prüfen.

Ab dem 1. Januar 2026 tritt die EU-Verordnung 2023/956, der sogenannte Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM), vollständig in Kraft. Damit wird der europäische CO₂-Grenzausgleich Realität. Er ist ein zentrales Instrument der EU, um faire Wettbewerbsbedingungen und mehr Klimaschutz im internationalen Handel zu schaffen.

Betroffen sind insbesondere emissionsintensive Waren wie Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel und bestimmte Produkte, die daraus hergestellt werden. Ziel des CBAM ist es, sicherzustellen, dass auch bei Importen aus Drittstaaten vergleichbare CO₂-Kosten wie für EU-Hersteller anfallen.

Ab 2026 dürfen diese Waren nur noch zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden, wenn der Importeur als zugelassener CBAM-Anmelder registriert ist. In Deutschland ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) beim Umweltbundesamt die zuständige Behörde.

Erleichterungen durch EU-Omnibus-Verfahren

Mit dem sogenannten EU-Omnibus-Verfahren hat die EU verschiedene Nachhaltigkeitsregelungen – darunter CBAM, CSRD und CSDDD – besser aufeinander abgestimmt und vereinfacht.
Eine neue Mengenschwelle von 50 Tonnen pro Jahr befreit künftig rund 90 % der bislang berichtspflichtigen Unternehmen von umfangreichen Berichtspflichten.

Trotz dieser Entlastungen bleiben große Industrieimporteure weiterhin zur Zulassung, Dokumentation und Berichterstattung verpflichtet. Fehlende Registrierungen oder unvollständige Emissionsdaten können ab 2026 Zollverzögerungen, Lieferunterbrechungen oder Zusatzkosten verursachen.

Was betroffene Unternehmen jetzt tun sollten

  1. Warenanalyse durchführen: Welche Produkte und Importmengen fallen unter CBAM?
  2. Zulassung prüfen: Antrag auf Zulassung als CBAM-Anmelder bei der DEHSt rechtzeitig stellen.
  3. Dokumentation sicherstellen: Lieferanten- und Emissionsdaten systematisch erfassen und aufbereiten.
  4. Zoll- und Logistikprozesse abstimmen: Enge Zusammenarbeit mit Transport- und Logistikpartnern, um reibungslose Zollabfertigung zu gewährleisten.

Insbesondere bei globalen Lieferketten ist eine frühzeitige Koordination zwischen Importeur, Spedition und Zoll entscheidend. Ein erfahrener Logistikpartner kann helfen, CBAM-konforme Abläufe zu gestalten, Prozesssicherheit zu gewährleisten und Lieferzeiten stabil zu halten.

Fazit

Der CBAM markiert einen wichtigen Schritt der EU auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wirtschaft. Für Industrieunternehmen in Deutschland bedeutet das:
Jetzt handeln, Prozesse prüfen und sich mit den neuen Anforderungen vertraut machen, bevor die CBAM-Verordnung ab Januar 2026 vollständig greift.

Als erfahrener Transport- und Logistikpartner unterstützen wir Unternehmen dabei, Importprozesse, Zollabwicklung und Datenmanagement effizient und rechtskonform zu gestalten, damit Lieferketten auch künftig sicher, nachhaltig und zuverlässig bleiben.

 

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